Numéro
2026-43
Catégorie
Juridictions civile, pénale et administrative
Bans
Auf Ersuchen der Gemeinde Kerzers, Eigentümerin, wird für das Grundstück Artikel 66 des Grundbuches der Gemeinde Kerzers, Vordere Gasse 1, folgendes unbefristetes Verbot erlassen:
- Unbefugten ist das Parkieren von Fahrzeugen jeglicher Art auf dem Grundstück untersagt.
Das Parkieren von Fahrzeugen ist ausschliesslich mit gültiger Parkbewilligung für Lehrpersonen gestattet. - Widerhandlungen gegen dieses Verbot werden auf Antrag mit einer Busse bis zu CHF 1000.– bestraft.
Murten, 29. September 2026
Die Friedensrichterin: Claudine Lerf-Vonlanthen
224772