Numéro
2026-43
Catégorie
Juridictions civile, pénale et administrative
Bans
  1. Das Grundstück Nr. 608aaa des Grundbuchs der Gemeinde Plaffeien, 1716 Schwarzsee, Schwarzseestrasse 216, wird mit einem allgemeinen Parkverbot belegt. Berechtigte sind von diesem Verbot ausgenommen.
  2. Zuwiderhandlungen gegen dieses Verbot werden auf Antrag mit einer Busse von bis zu CHF 2000.– bestraft.
    (…)

Rechtsmittelbelehrung
Der vorliegende Entscheid kann mittels Einsprache beim Friedensgericht angefochten werden, dies innerhalb von 30 Tagen seit der Bekanntmachung des Verbots und der Anbringung auf dem Grundstück (Art. 260 Abs. 1 ZPO und Art. 65 Abs. 1 EGZGB). Die Einsprache bedarf keiner Begründung (Art. 260 Abs. 1 ZPO). Der Fristenstillstand gilt nicht (Art. 145 Abs. 2 Bst. b ZPO).

Tafers, 19. Oktober 2026
Die Friedensrichterin: Seraina Rohner Stulz
224778