Numéro
2026-43
Catégorie
Juridictions civile, pénale et administrative
Jugements

Gerichtspräsidentin des Sensebezirks
Dossier Nr. 10 2026 704

In Sachen Amt für Handelsregister HRA, Boulevard de Pérolles 25, 1701 Freiburg, Gesuchstellerin, gegen SCC Service and Customer Care GmbH, Adresse unbekannt, vormals Henzenmoos 28, 3182 Ueberstorf, Gesuchsgegnerin, betreffend Mängel in der Organisation der Gesellschaft wird der SCC Service and Customer Care GmbH, Adresse unbekannt, folgende Verfügung vom 15. Oktober 2026 eröffnet:

  1. Das Gesuch vom Amt für Handelsregister HRA vom 14. Oktober 2026, inkl. Beilage, ist am 15. Oktober 2026 beim Gericht eingegangen (Art. 62 Abs. 2 ZPO).
  2. Das Gesuch, inkl. Beilage, kann von der SCC Service and Customer Care GmbH bei der Gerichtskanzlei eingesehen werden.
  3. Der SCC Service and Customer Care GmbH wird eine Frist von 30 Tagen ab Publikation im Amtsblatt gesetzt, um eine Stellungnahme, in zwei Exemplaren, einzureichen.
    Wird innert dieser Frist keine Stellungnahme eingereicht, ist die SCC Service and Customer Care GmbH säumig und das Verfahren wird ohne die versäumte Handlung weitergeführt (Art. 147 ZPO).
  4. Der Fristenstillstand gemäss Artikel 145 ZPO gilt nicht für das summarische Verfahren.
  5. Nach Eingang der Stellungnahme wird entschieden, ob eine Verhandlung durchzuführen ist. Es kann aufgrund der Akten entschieden werden (Art. 256 Abs. 1 ZPO).
  6. Das Verfahren wird Gerichtskosten von mutmasslich CHF 500.– verursachen. Weiter kann eine Entschädigung zu Gunsten der Gegenpartei anfallen. Die Prozesskosten werden in der Regel der unterliegenden Partei auferlegt oder, wenn keine Partei vollständig obsiegt, nach dem Ausgang des Verfahrens verteilt (Art. 97, 106 ZPO).
  7. Das Gesuch wird gegenstandslos, wenn innert der gesetzten Frist der rechtmässige Zustand wieder hergestellt wird.

Tafers, 16. Oktober 2026
Die Präsidentin: Pascale Vaucher Mauron