Gerichtspräsidentin des Sensebezirks
Dossier Nr. 10 2024 101

In Sachen Saoul Antonio Reyes Francisco, zurzeit unbekannten Aufenthaltes, letzte bekannte Wohnadresse Wangenstrasse 86d, 3018 Bern, betreffend Einstellung des Konkursverfahrens mangels Aktiven (230 SchKG) wird folgender Entscheid vom 19. März 2024 eröffnet:

  1. Das Konkursverfahren wird eingestellt.
  2. Es werden keine Kosten erhoben.

Rechtsmittelbelehrung
Gegen diesen Entscheid kann innert zehn Tagen schriftlich Beschwerde beim Kantonsgericht, Zivilrechtliche Abteilung, Augustinergasse 3, Postfach 630, 1701 Freiburg, erhoben werden. Die Beschwerde ist zu begründen und spätestens am letzten Tag der Rechtsmittelfrist der Post zu übergeben. Mit Beschwerde kann geltend gemacht werden: a. unrichtige Rechtsanwendung, b. offensichtlich unrichtige Feststellung des Sachverhalts. Die Beschwerde hemmt die Rechtskraft und Vollstreckbarkeit des angefochtenen Entscheids nicht. Die Rechtsmittelinstanz kann die Vollstreckung aufschieben (Art. 309 Bst. b Ziff. 7, 319 ff. ZPO).

Der Fristenstillstand gemäss Artikel 145 ZPO gilt nicht für das summarische Verfahren (Art. 145 Abs. 2 Bst. b ZPO).

Hinweis
Die vorstehende Frist beginnt nach Ablauf der zehntägigen Frist seit der Publikation der Einstellung durch das Konkursamt zu laufen (Lustenberger/Schenker, BSK-SchKG, 3.A., 2021, Art. 230 SchKG, N 8).

Tafers, 19. März 2024
Die Präsidentin: Pascale Vaucher Mauron