Öffentliche Auflage

Die Gemeinde Gurmels, Bauherrschaft, legt gemäss Artikel 16 des Gesetzes vom 30. Mai 1990 über die Bodenverbesserungen (BVG) sowie Artikel 13 des Gesetzes vom 2. März 1999 über den Wald und den Schutz vor Naturereignissen (WSG) das Projekt «Neubau Parkplatz – Verschiebung Signalisation Wanneraholz» vom 14. Juni bis zum 15. Juli 2024 öffentlich auf:

  • Technischer Bericht 
  • Ausschnitt aus der Landeskare 1:10 000
  • Situationsplan 1:500
  • Detailpläne, Normalprofil

Die öffentlich zugängliche Waldstrasse durch die Grundwasserschutzzonen S1 und S2 sollen für den Verkehr gesperrt werden. Entsprechend soll das heute bestehende Fahrverbot bei der Strassenkreuzung (Feuerstelle) verschoben werden und unterhalb der Grundwasserschutzzonen neu errichtet werden.

Zudem werden die bestehenden Lagermöglichkeiten für Rundholz und die Parkplätze im Wald aufgehoben und ausserhalb der Grundwasserschutzzone neu erstellt. Das Projekt betrifft den Wald auf Artikel 3395, Eigentum der Gemeinde Gurmels in der Gemeinde Gurmels. Durch die Verschiebung und Neuanlage können die Grundwasserschutzzonen geschützt und die Bedürfnisse der öffentlichen Zugänglichkeit sowie der Forstwirtschaft sichergestellt werden.

Auflageort: Gemeindeverwaltung Gurmels, Schlösslistrasse 1, 3212 Gurmels
Einsichtnahme: während der Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung.

Allfällige Einsprachen müssen eingeschrieben vor dem Ende der öffentlichen Auflage (Datum des Poststempels) an folgende Adresse geschickt werden: Amt für Wald und Natur, 2. Forstkreis Sense-See, Amselweg 6, Postfach 35, 1718 Rechthalten.

Einsprachen gegen die aufgelegten Akten müssen eine kurze Begründung sowie ein Begehren enthalten.

Für das Einspracheverfahren gelten im Übrigen die Artikel 197 ff. des Gesetzes über die Bodenverbesserungen (BVG) und die Artikel 12 und 12a des Bundesgesetzes vom 1. Juli 1966 über den Natur- und Heimatschutz.

Galm, 6. Juni 2024
Der Forstingenieur Adjunkt des 2. Forstkreises: Christoph Aeberli 
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