Fakultatives Referendum

Gemäss Artikel 52 Abs. 1 des Gesetzes vom 25. September 1980 über die Gemeinden unterliegen folgende Beschlüsse des Generalrates vom 29. Mai 2024 dem fakultativen Referendum:

  • Organisations- und Verwaltungsreglement der Stadt Murten
  • Reglement über die Beteiligung der Gemeinde Murten an den Kosten der schulzahnärztlichen Kontrollen und Behandlungen.

Damit das Referendum zustande kommt, sind 720 Unterschriften (ein Zehntel der Aktivbürger der Gemeinde Murten) erforderlich. Das Referendumsbegehren muss innert 30 Tagen seit der vorliegenden Veröffentlichung bei der Stadtschreiberei Murten eingereicht werden (Art. 143 Abs. 1 des Gesetzes vom 6. April 2001 über die Ausübung der politischen Rechte, PRG).

Der Gemeinderat / 173048